Wer hat Vorfahrt?
Wasserverkehrsrecht
Ein Schilderwald auf dem Wasser - ist das die Zukunft des Surfsports? Damit diese Vision nicht Wirklichkeit wird, sind alle Wasserverkehrsteilnehmer - und damit auch jeder Surfer - gefordert, bestehende Pflichten und Rechte zu kennen und einzuhalten. Bevor Sie in fremden Gewässern surfen, haben Sie die Pflicht, sich über die besonderen örtlichen Vorschriften zu informieren. Diese sind zum Teil im Küsten- und Binnenbereich unterschiedlich, z.B. bei Surfverboten und -beschränkungen. Wussten Sie, dass der Surfer als Schiffsführer gilt und damit für sein “Schiff” (Brett) verantwortlich ist? Vermeiden Sie die
- Gefährdung von Menschenleben
- Behinderung oder Belästigung anderer
- Beschädigung an anderen Fahrzeugen und Ufern
Falls es auf dem Wasser zu einer Notsituation kommt, sind Sie, ähnlich wie im Straßenverkehr, zur Hilfeleistung verpflichtet, soweit sie sich dadurch nicht selbst gefährden. Sollten Sie keine Hilfe leisten können, so holen Sie Hilfe. Daher ist es wichtig, zu wissen, welche örtlichen Hilfsorganisationen es gibt und wie die Rettungsdienste erreichbar sind. Stellen Sie sich vor, zwei “Kähne” fahren aufeinander zu … und keiner weicht aus! Für drohende Kollisionen ist genau festgelegt, wie sich derjenige, der Vorfahrt hat, und derjenige, der ausweichen muss, zu verhalten haben. Der Ausweichpflichtige ändert rechtzeitig und entschlossen seine Fahrtrichtung. Erforderlichenfalls vermindert er die Geschwindigkeit oder hält an, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der “Vorfahrtberechtigte” behält Kurs und Geschwindigkeit bei, damit der andere auch ausweichen kann! Er ist kurshaltepflichtig. Sollte der Ausweichpflichtige Sie nicht sehen, so machen Sie auf sich aufmerksam und handeln so, dass die drohende Kollision vermieden wird (Manöver des letzten Augenblicks).
Wer ist im Küsten- bzw. Binnenrevier ausweichpflichtig? Prüfen Sie Ihr Wissen!
Ausweichpflichtig nach BinSchStrO
Ein Kleinfahrzeug weicht allen Fahrzeugen und Fähren aus.
Kleinfahrzeuge untereinander weichen aus:
- - Motorfahrzeuge den Seglern und Surfern,
- - Segler und Surfer untereinander:
Wind von Backbord weicht Wind von Steuerbord
Luv weicht Lee
Überholer hält sich frei
Ausweichpflichtig nach SeeStrO / SeeschStrO
Motorfahrzeuge weichen Seglern und Surfern aus
Segler und Surfer weichen aus:
- einem fischenden Fahrzeug
- einem manövrierbehinderten Fahrzeug
- einem manövrierunfähigen Fahrzeug
- einem tiefgangbehinderten Fahrzeug
Segler und Surfer untereinander (s. BinSchStrO)
Im Fahrwasser: In der Regel ist Surfen im Fahrwasser verboten, es können jedoch örtliche Ausnahmen bestehen.
Quelle: Deutscher Segler-Verband (Surfen für Einsteiger)